AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (hiernach AGB) werden ausdrücklich vom Kunden anerkannt und bleiben auch gültig, wenn die Bestellung oder der Vertrag zusätzliche Bedingungen beinhaltet:

1. Allgemeines

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (hiernach AGB) gelten für alle unsere Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen (Montagen), auch wenn bei künftigen Vorgängen eine Bezugnahme auf diese nicht mehr ausdrücklich erfolgen sollte. Folgende AGB werden ausdrücklich vom Auftraggeber anerkannt und gelten als einbezogen, sobald der Auftraggeber diese widerspruchslos entgegengenommen hat, spätestens bei Auftragsannahme durch die Unterschrift auf dem Angebot.

1.2 Abweichende Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich und schriftlich anerkennen oder diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben.

1.3 Sollte eine der nachfolgenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

2. Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Änderungen und Ergänzungen von Aufträgen gelten nur dann als vereinbart, wenn auch diese von uns schriftlich bestätigt wurden.

2.2 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den am Versandtag gültigen Preisen, insofern kein Preis im Auftrag vereinbart wurde. Sollten sich nach Vertragsabschluss die im Auftrag festgelegten circa-Maße, Typen oder Glasarten usw. verändern, ist der Preis gemäß den neuen Gegebenheiten entsprechend der jeweils gültigen Preistabelle des Unternehmens zu berichtigen, die als vereinbart und ausdrücklich vom Auftraggeber anerkannt gilt.

2.3 Durch die Änderung des Auftrages verursachte Kosten trägt der Auftraggeber. Ursprüngliche Liefertermine müssen neu vereinbart werden. Änderungen in der Ausführung, Materialwahl und -gestaltung, Profilgestaltung sowie sonstige Änderungen, welche dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns jederzeit vor.

2.4 Da es sich bei den gelieferten Produkte (Küchen, Möbel, Türen, usw.) um Maßanfertigungen handelt, können diese weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Bei einer Kulanzrücknahme einwandfrei verpackter Waren erfolgt eine Gutschrift zum Nettopreis des Rückgabebetrages. Vorstehendes gilt nicht im Falle der Ausübung des Eigentumsvorbehaltes. Abschläge für Wertminderungen bei zurückgegebenen Materialien behalten wir uns vor.

2.5 Wir sind berechtigt, vor Beginn der Arbeiten Vorauszahlungen oder andere Sicherheiten vom Auftraggeber zu fordern. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber zueiner fälligen Zahlung in Verzug gerät. Weitergehende Ansprüche werden hierdurch nicht berührt.

2.6 Eine Sicherungsübereignung vor restloser Zahlung des Kaufpreises ist dem Auftraggeber untersagt. Pfändungsmaßnahmen in das Vorbehaltseigentum sind uns unverzüglich anzuzeigen ebenso wie die Einleitung eines Zwangsversteigerungsverfahrens oder die Eröffnung eines Konkursverfahrens. Zudem hat der Auftraggeber den betreffenden Gläubiger auf unsere Vorbehaltsrechte hinzuweisen. Andernfalls ist der Auftraggeber diesbezüglich gegenüber uns persönlich haftbar.

2.7 Der Auftraggeber versichert mit seiner Unterschrift, in seiner Verfügungsmacht über das Haus und Grundstück zu sein und in seiner Geschäftsfähigkeit unbeschränkt und gegebenenfalls vom Eigentümer bevollmächtigt zu sein. Sollte der Auftraggeber einen Auftrag an uns erteilen, ohne dazu bevollmächtigt zu sein, so ist er gegenüber uns schadenersatzpflichtig gemäß Punkt 9.1.

3. Preise

3.1 Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen, gesondert ausgewiesenen Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

3.2 Beiputz-, Stemm-, Maler- und Abdichtungsarbeiten sowie die Demontage der vorhandenen Elemente sind nicht im Angebotspreis enthalten, insofern sie nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind. Zusätzlich vom Auftraggeber gewünschte Arbeiten werden unter Ansatz unseres Stundensatzes berechnet.

3.3 Elektroanschlussarbeiten (z.B. Küchengeräte) sind ebenfalls nicht im Angebotspreis enthalten, insofern sie nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Der Rechnungsbetrag ist zahlbar nach dem vereinbarten Zahlungsziel bzw. ohne solche Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Der Auftraggeber ist nur dann zum Skontoabzug berechtigt, wenn wir diesen auf unserer Rechnung angegeben haben. Unberechtigt abgezogener Skonto wird generell nachgefordert.

4.2 Im Falle einer Verspätung der Zahlungen werden dem Auftraggeber Verzugszinsen berechnet.

4.3 Als Entschädigung für die Beitreibungskosten gilt ein Pauschalbetrag von 40,- Euro als vereinbart.

4.4 Beanstandungen entbinden den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht gegenüber uns.

4.5 Wir sind dazu berechtigt, die Vorlage einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer anerkannten Bank vom Auftraggeber zu verlangen.

4.6 Zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgelegt sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden aus anderen Verträgen sind ausgeschlossen.

5. Sonderbedingungen für Bau- und Montagearbeiten

5.1 Bei Beginn der Montage müssen alle notwendigen Vorarbeiten seitens des Auftraggebers ordnungsgemäß ausgeführt und abgeschlossen sein, so dass die Montage ungehindert durchgeführt werden kann. Wir sind nicht haftbar im Falle eines Verzugs der Vorarbeiten.

5.2 Der Auftraggeber hat kostenlos Beleuchtung, Strom und Wasser zu stellen.

5.3 Bei Bauteilen, die vom Auftraggeber gewünscht bzw. gefordert werden, hat dieser für eventuelle Genehmigungen seitens der zuständigen Behörde Sorge zu tragen. Die Montage in einem vorgenannten Fall geschieht grundsätzlich auf Gefahr des Auftraggebers.

5.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, unseren Monteuren verdeckt liegende Strom-, Gas- oder sonstige Versorgungsleitungen anzuzeigen, damit die Beschädigung dieser Versorgungsleitungen durch die Monteure ausgeschlossen wird.

6. Gewährleistung

6.1 Für alle Lieferungen und Leistungen verjähren Mängelansprüche in zwei Jahren ab Zeitpunkt der Lieferung, bzw. der Montageabnahme. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt.

6.2 Beanstandungen von uns an den Auftraggeber gelieferten Artikeln werden nur bei unverzüglicher schriftlicher Mitteilung, spätestens jedoch innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt, es sei denn, dass der Mangel auch bei sorgfältiger Untersuchung nicht erkannt werden konnte. Bei berechtigter Beanstandung werden wir kostenlos und frachtfrei ursprünglicher Empfangsstation Ersatz liefern. Die reklamierte Ware ist Zug um Zug gegen die Ersatzlieferung zurückzugeben. Ersetzt wird nur das beschädigte Einzelteil und nicht die Sachgesamtheit.

6.3 Der Auftraggeber hat die gelieferte und ggf. montierte Ware bei Abnahme zu prüfen. Diese Prüfung umfasst insbesondere die optisch wahrnehmbaren Mängel, hier insbesondere Fehler am Glas, Farbabweichungen sowie Beschädigungen der Oberfläche. Falls der Auftraggeber die durch optische Prüfung feststellbaren Mängel zum Zeitpunkt der Abnahme der Ware nicht prüft und entsprechende Mangelrüge auslöst, ist davon auszugehen, dass die Ware ordnungsgemäß und in einwandfreiem Zustand übergeben worden ist. Die Abnahme muss unmittelbar nach Aufforderung erfolgen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht binnen 8 Tagen mit der Aufforderung zur Abnahme die Leistung abnimmt.

6.4 Der Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn der Auftraggeber eingebauteProdukte nicht sachgemäß behandelt oder Änderungen vornehmen lässt oder selbst vornimmt. Der Gewährleistungsanspruch entfällt ebenfalls, wenn uns der Auftraggeber auftretende Mängel nicht unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitteilt.

6.5 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Lieferung oder Montage vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Auftraggeber angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren.

6.6 Vorbehalten bleiben technische Weiterentwicklungen, die konstruktive Änderungen als Folge haben. Diese berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

6.7 Unterschiede in Farbe und Struktur sind möglich und daher kein Reklamationsgrund, da es sich bei Holz um ein Naturprodukt handelt.

6.8 Wir sind nicht haftbar für eventuell unvorhersehbare Schäden, die durch Montage-, Reparatur-, Garantie- und Inspektionsarbeiten an den Bauelementen entstehen.

6.9 Solange der Auftraggeber nicht seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, sind wir berechtigt, die Erfüllung der gesetzlichen Mängelgewährleistungsansprüche zu verweigern.

7. Fahrtkostenersatz

7.1 Sollten beim Eintreffen unseres Montageteams die Einbauarbeiten der Möbel, Türen, etc. nicht durchgeführt werden können durch Umstände, die uns nicht anzulasten sind, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, die entstandenen Fahrtkosten gemäß unserem Kostentarif zurückzuerstatten. Dasselbe gilt bei vergeblicher, aber vereinbarter Anreise des Technikers oder Kundendienstes.

8. Lieferbedingungen / Liefertermine

8.1 Die Lieferungen unsererseits gelten grundsätzlich ab Werk.

8.2 Bei durch uns durchgeführten Montagen erfolgt die Leistung frei Baustelle.

8.3 Sofern keine Fixtermine in der Auftragsbestätigung schriftlich vereinbart und bestätigt wurden, dienen von uns angegebene Liefertermine oder -zeiten lediglich der Information und sind keine Fixtermine.

8.4 Im Falle höherer Gewalt, Verzögerung von Materiallieferungen durch das Herstellerwerk sowie seitens des Vorlieferanten sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.

8.5 Auch der Auftraggeber ist an den vereinbarten Liefer- bzw. Montagetermin gebunden. Sollte es uns aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht möglich sein, die Liefer- und Montageleistungen zu erbringen, insbesondere, wenn bauseits erforderliche Vorarbeiten nicht ordnungsgemäß erbracht sind, oder verweigert der Auftraggeber die Leistungsausführung innerhalb der vereinbarten Zeit, weil er die Auftragsausführung zu einem späteren Zeitpunkt wünscht, so entfällt hierdurch nicht die Verpflichtung des Auftraggeber zur Zahlung und Abnahme der Waren und Leistungen. In einem solchen Fall sind wir nach dem schriftlich
mitgeteilten erfolglosen Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Lieferungen sowie sich aus dem Verzug ergehenden Zusatzkosten (Lohn- und Materialteuerung; Einlagerungskosten) in Rechnung zu stellen. Schadenersatzansprüche unsererseits bleiben hiervon unberührt.

9. Schadenersatz

9.1 Wenn der Auftraggeber die von uns auszuführenden Leistungen verweigert oder wenn er auf die Ausführung der Arbeiten trotz Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen nicht reagiert, so sind wir dazu berechtigt, seinerseits die Leistung zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Fall sind wir grundsätzlich dazu berechtigt, ohne konkreten Nachweis der Existenz und der Höhe seines Schadens einen pauschalen Schadenersatzanspruch in Höhe von 40% des Vertragspreises ohne MwSt. geltend zu machen.

9.2 Der gleiche Schadenersatzanspruch gilt, wenn der Auftraggeber uns oder unsere Erfüllungsgehilfen bei der Ausführung der Arbeiten behindert, etwa bei zwischenzeitlicher Ausführung durch einen dritten Unternehmer.

10. Gefahrübergang

10.1 Bei Liefer- und Abholaufträgen erfolgt der Gefahrübergang mit der Übernahme der Produkte durch den Auftraggeber.

10.2 Durch den Auftraggeber ist die Leistung bzw. die vereinbarte Teilleistung nach Fertigstellung abzunehmen. Damit erfolgt der Gefahrübergang auf den Auftraggeber. Der Gefahrübergang erfolgt ebenso – auch ohne schriftliche Bauabnahme – sobald
wir den aus dem jeweiligen Auftrag entstandenen Verpflichtungen nachgekommen sind. Beanstandungen von Mängeln oder Transportschäden müssen unverzüglich und längstens innerhalb von 8 Tagen nach Fertigstellung der Montagearbeiten erfolgen.

10.3 Lieferungen sind, auch bei Vorliegen von unwesentlichen Mängeln, vom Auftraggeber unbeschadet seiner Mängelrechte entgegenzunehmen.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Befriedigung sämtlicher Ansprüche aus dem zugrunde liegenden Vertrag, einschließlich aller Nebenforderungen, unser Eigentum.

12. Haftung

12.1 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, einschließlich unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden an unseren Produkten bzw. mit diesen fest verbundenen Produkten, wenn der Schaden hieran durch unsere Produkte verursacht sein sollte, begrenzt.

12.2 Schäden, die sich bauseits ergeben bzw. durch Dritte auf der Baustelle verursacht werden, sind von unserer Haftung ausgeschlossen. Der Bauherr verpflichtet sich zur einwandfreien Zwischenlagerung und Behandlung unserer Produkte auf der Baustelle.

13. Datenschutzerklärung

13.1 Zwecks Aufnahme Ihrer Anfrage und für alle folgenden Handlungen erheben und verwenden wir Ihre personenbezogenen Daten, ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen der Datenschutzbestimmungen vom Mai 2018. Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen, sofern die gesetzliche Aufbewahrungsfrist diesem nicht wiederspricht.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1 Erfüllungsort ist Luxemburg.

14.2 Sämtliche Verträge, Ansprüche und andere Forderungen unterliegen dem luxemburgischen Recht sowie dem Gerichtsstand der Stadt Luxemburg.

14.3 Der gleiche Gerichtsstand ist kompetent, wenn der Käufer seinen Wohnsitz im Ausland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewerblichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.